Kompetenzen
Die endgültigen Kompetenzen der Linzer Stadtwache stehen zwar noch nicht sicher fest, jedoch lassen sich aufgrund von Aussagen von Stadtpolitikern die Kompetenzen relativ klar auflisten:

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Keine Personenidentifizierung durchführen
Das bedeutet, man ist weder verpflichtet, den StadtwachebeamtInnen seinen Namen zu verraten, noch irgendeinen Ausweis herzuzeigen. |
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Kein Festhalterecht
Im Gegensatz zu Linz AG-KontrolleurInnen, die gemäß der Hausordnung agieren dürfen, ist es Stadtwache-BeamtInnen nicht erlaubt, jemanden (ohne Gefahr in Verzug) festzuhalten. |
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Kein Gebrauch von Gummiknüppel
Lediglich in sehr außergewöhnlichen Situationen (Notwehr, Nothilfe) dürfen die BeamtInnen ihre Waffen zur Hand nehmen. |
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Hundstrümmerl-Überwachung
Eine der Kernkompetenzen der Stadtwache ist vor allem dafür zur sorgen, dass Hundstrümmerl korrekt entsorgt werden. Alles andere wird zur Anzeige gebracht. |
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Baden in öffentlichen Brunnen
Ebenso wichtig wie die Hundstrümmerl-Überwachung ist die Brunnen-Überwachung. Die Stadtwache-BeamtInnen haben das Recht, das Baden in öffentlichen Brunnen der Stadt Linz zu unterbinden. |
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Gefahren melden
Stadtwache-BeamtInnen sind dazu verpflichtet, sämtliche mögliche Gefahren, die ihnen auffallen, der Polizei zu melden. Dazu gehören unter anderem Glatteis und verparkte Feuerwehrzufahrten.
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Gartenschutz-Verordnung umsetzen
Die Linzer Gartenschutz-Verordnung verbietet das Ablagern von Müll in öffentlichen Parkanlagen.
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Surf-Verbot am Pichlingersee
Die Stadtwache hat dafür zu sorgen, das geltende Surf-Verbot am Pichlinger-See rigoros umzusetzen.
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Camping-Verbot am Urfahraner-Jahrmarkts-Gelände
Die Stadtwache hat ebenfalls zu kontrollieren, ob am Urfahraner-Jahrmarkts-Gelände illegalerweise campiert wird.
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Erste Hilfe leisten
Genauso wie alle anderen BürgerInnen sind Stadtwache-BeamtInnen dazu verpflichtet, in Notsituationen Erste Hilfe zu leisten.
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